Krankenkassen Anerkannt

Das Erfahrungsmedizinische Register (EMR) und die Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin (ASCA) setzten sich ein für die Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin – für einen hohen schweizweiten Therapiestandard und zum Schutz der Patienten. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Leistungen ohne Arztzeugnis. Informieren sie sich im Vorfeld.

Kosten – wichtiger Hinweis

Die Vergütung von komplementärmedizinischen Leistungen ist abhängig von Versicherungspolice, Krankenversicherer und ausgeübter Methode. Patienten sollten daher vor Beginn einer komplementärmedizinischen Behandlung bei ihrem Krankenversicherer eine Kostengutsprache einholen. Dazu können Sie unsere Formular-Vorlage benutzen. Die Patienten erhalten nach der Therapie eine Rechnung, welche sie dem Kostenträger (Krankenkasse) vorlegen können.